Die EU-Kommission zeigt Flexibilität hinsichtlich des geplanten Verbots von Öl- und Gasheizungen bis zum Ende dieses Jahrzehnts. Sie hält allerdings grundsätzlich an der geplanten Regelung fest.
Inhaltsverzeichnis
- Die Prüfung möglicher Ausnahmen durch die EU-Kommission
- EU: Heizen mit Gas wäre mit bestimmten Geräten weiterhin erlaubt
- “Keine Auswirkungen auf Immobilienpreise und Bankensystem”
- Wirtschaft und Verbraucher im Fokus der EU-Regulierung
Die Prüfung möglicher Ausnahmen durch die EU-Kommission
Die EU-Kommission untersucht gegenwärtig mögliche Ausnahmen vom Verbot reiner Gas- und Ölheizungen ab 2029. Laut Energiekommissarin Kadri Simson könnte es Situationen geben, in denen die Installation von Alternativen zu Gasheizkesseln schwierig und/oder sehr kostspielig sein könnte. Daher berät die Kommission über mögliche Ausnahmen. Diese Information stammt aus einer Antwort Simsons auf eine parlamentarische Anfrage des deutschen Abgeordneten Engin Eroglu (Freie Wähler), die am Freitag veröffentlicht wurde.
Die Überarbeitung eines Durchführungsrechtsaktes zur Ökodesign-Richtlinie ist der Kontext für diese Diskussion. Laut einem Entwurf der Kommission würden für Heizungen in der Zukunft erhöhte Effizienzanforderungen gelten. Ab September 2029 wäre somit der Einbau reiner Gas- und Ölheizungen verboten.
EU: Heizen mit Gasheizungen wäre mit bestimmten Geräten weiterhin erlaubt
Im Juni konsultierte die Kommission bereits Interessenvertreter, um technische oder gebäudespezifische Situationen zu identifizieren, in denen eigenständige Heizkessel nach wie vor nur schwer oder überhaupt nicht ersetzt werden können. Energiekommissarin Simson schreibt in ihrer Antwort an Eroglu, dass das Ziel dieser Konsultationen war, mögliche Ausnahmen in der überarbeiteten Verordnung vorzuschlagen.
Jedoch lässt Simson in ihrer Antwort nicht durchblicken, dass die Kommission das Verbot vollständig aufgeben möchte. Sie schreibt, dass die Kommission davon ausgeht, dass Wärmepumpen bis 2030 die kostengünstigste Lösung in der EU sein werden. Die geplante Regelung ist technologieoffen, und auch Gas kann weiterhin als Brennstoff eingesetzt werden, zum Beispiel in Kombigeräten, die zusätzlich Solarenergie nutzen, in Gaswärmepumpen oder in Mikro-KWK-Anlagen, die aus Gas gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen.
“Gasheizungen haben keine Auswirkungen auf Immobilienpreise und Bankensystem”
Die Kommission hat laut Simson auch keine nennenswerten Auswirkungen der geplanten Vorschrift auf die Immobilienpreise oder das Bankensystem der EU festgestellt. In seiner Anfrage hatte Eroglu die Befürchtung geäußert, dass der Wert von Gebäuden durch das geplante Verbot fallen könnte. Dies könnte sich möglicherweise auch auf die Absicherung von Hauskrediten und damit auf das gesamte Bankensystem auswirken.
Mit Ausnahmeregeln vom Gasheizungsverbot liegt die Kommission auf der Linie der Bundesregierung. Deutschland kann laut der Bundesregierung keine Regelung für konventionelle Raumheizungen und Heizkessel unterstützen, die keine Ausnahmen in bestimmten Situationen zulässt. Als Ausnahmegründe nannte Berlin mehrere Tatbestände aus einem frühen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes, zum Beispiel für ältere Hausbesitzer oder für einen Übergangszeitraum bei einem Totalschaden des Heizkessels. Auch das Heizen mit Wasserstoff, Biomethan und Holz sollte über 2029 hinaus ermöglicht werden.
Die Kommission hat auch bekräftigt, dass die Verordnung eine Reihe von Vorschriften enthält, um sicherzustellen, dass diejenigen, die solche Ausnahmen in Anspruch nehmen möchten, dies auch in einer wirtschaftlich vertretbaren Weise tun können. So können Eigentümer von Gebäuden mit Heizanlagen, die älter als 15 Jahre sind und nicht energieeffizient sind, eine Förderung erhalten, um den Austausch der Anlage zu unterstützen. Darüber hinaus wird es Bestimmungen geben, um den Einsatz von Gas für dezentrale Anwendungen zu unterstützen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass Gebäude sowohl energieeffizient als auch kosteneffizient heizen können.
Wirtschaft und Verbraucher im Fokus der EU-Regulierung
In der Debatte um das geplante Verbot von Gas- und Ölheizungen bis zum Ende des Jahrzehnts zeigt die EU-Kommission auch ein ausgeprägtes Interesse an den wirtschaftlichen Aspekten und den Auswirkungen auf die Verbraucher. Die Kommission hat deutlich gemacht, dass sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Klimaschutzzielen und den wirtschaftlichen Bedingungen anstrebt.
Energiekommissarin Kadri Simson hob in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage des deutschen Abgeordneten Engin Eroglu (Freie Wähler) hervor, dass die geplante Regelung darauf abzielt, technologieoffen zu sein. Mit anderen Worten, die Verordnung wird Möglichkeiten für den Einsatz von verschiedenen Heiztechnologien bieten, die sowohl umweltfreundlich als auch kosteneffizient sein können.
Die EU-Kommission ist sich bewusst, dass der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft Herausforderungen für Haushalte und Unternehmen mit sich bringt. Daher plant die Kommission, Förderprogramme einzurichten, die den Austausch alter und ineffizienter Heizsysteme finanziell unterstützen würden. Dies soll insbesondere für Gebäudeeigentümer mit Heizanlagen, die älter als 15 Jahre sind und nicht energieeffizient sind, gelten.
Darüber hinaus hat die Kommission betont, dass sie aktiv mit Stakeholdern und Interessenvertretern zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass die neuen Regulierungen sowohl praktikabel als auch wirtschaftlich vertretbar sind. Dazu gehören Konsultationen mit der Industrie und Verbraucherorganisationen, um ein vollständiges Bild der potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen zu erhalten.
In diesem Zusammenhang strebt die EU-Kommission an, die Verordnung für Gasheizungen so zu gestalten, dass sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt, während gleichzeitig die Klimaziele erreicht werden. Die Kommission zeigt sich damit als flexibles und auf Ausgleich bedachtes Organ, das die Notwendigkeit erkennt, sowohl Umweltschutz als auch wirtschaftliche Stabilität in Einklang zu bringen.