Unser Wärmepumpenmagazin:

Staatliche Förderung von Wärmepumpen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Im Bereich der Energie fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer

Energien beim Heizen. Gefördert werden in diesem Rahmen:

•Solarkollektoranlagen

•Biomasseheizungen (jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) mindestens 81 Prozent, Staub-Emissionsgrenzwert max. 2,5 mg/m³) nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung (Brauchwasserwärmepumpe) und/oder Raumheizungsunterstützung

•Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mind. 2,7)

•Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)

•Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien

•Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

•Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

•Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien.

In Deutschland entfällt etwa 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor, was die Erreichung der wichtigen Klimaziele gefährdet. Dabei werden bei bestehenden Gebäuden hauptsächlich fossile Brennstoffe für die Wärmeerzeugung genutzt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen in diesem Sektor deutlich schneller und stärker als bisher zu senken. Daher erhalten Hausbesitzer attraktive Anreize für die Sanierung sowie den Heizungstausch.
Die Zuschüsse werden als prozentualer Anteil der tatsächlichen Kosten berücksichtigt und einmalig bis 60.000 Euro pro Wohneinheit gezahlt. Die Höhe des Zuschusses ist im Prinzip von der CO₂-Einsparung durch das neue Heizungssystem abhängig und kann für Wärmepumpen bis zu 40 Prozent betragen. Die BAFA-Förderung gilt nur für den Einbau von Wärmepumpen in bestehende Gebäude. Zudem muss das Gerät in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis aufgeführt sein. Bei Errichtung sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlagen zur Raumheizung einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.

Der Förderantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt sollte ein Kostenvoranschlag vorliegen, damit die Investitionshöhe bekannt ist. Die Beantragung startet online auf (https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem2). Dort wird ein Link für das Förderportal des BAFA erteilt, in nach Abschluss der Arbeiten der Verwendungsnachweis eingereicht wird. Nach Erhalt der elektronischen Eingangsbestätigung des Antrags können die Arbeiten zur Installation beginnen.

Die Wärmepumpe ist dann innerhalb von 24 Monate nach Erhalt des BAFA-Zuwendungsbescheids in Betrieb zu nehmen. Um die Auszahlung der Förderung auszulösen, wird nach erfolgreichem Abschluss der Installation der BAFA-Verwendungsnachweis eingereicht.

Der Basis-Fördersatz bei Wärmepumpen beträgt 25 Prozent. Bei Ersatz einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung erhöht er sich auf 35 Prozent. Der gleiche Fördersatz gilt bei Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizung, wenn diese mindestens 20 Jahre in Betrieb war. Weitere 5 Prozent Förderung werden für Wärmepumpen gezahlt, deren Quelle Erde, Wasser oder Abwasser sind – oder die ein natürliches Kältemittel nutzen.

Die Zuschüsse werden als prozentualer Anteil der tatsächlichen Kosten berücksichtigt und einmalig bis 60.000 Euro pro Wohneinheit gezahlt. Dabei werden auch Anschaffungskosten sowie Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme der Anlage gefördert.

Optional kann für die jeweilige Maßnahme ein zertifizierter Energieberater hinzugezogen werden, der die Fachplanung und Baubegleitung unterstützt. Die Kosten übernimmt die BAFA zu 50 Prozent, jedoch nur bis höchstens 2.500 Euro. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Das „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ enthält einen Überblick, welche Maßnahmen bei der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert werden können. Auch nicht förderfähige Investitionskosten werden aufgelistet:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_km.html;jsessionid=929BBA9745453507C64C8A876A71A9FF.intranet662?nn=1463514

Zusätzlich haben einige Bundesländer für bestimmte Heizsysteme noch eigene Fördermodelle aufgelegt – die müssen dann aber separat beantragt werden.

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