Etwas steuerlich abzusetzen lohnt sich in den meisten Fällen. Die Installation einer Wärmepumpe kann eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Öl- oder Gasheizungen sein, insbesondere für Hausbesitzer. Doch neben den ökologischen Vorteilen stellt sich auch die Frage nach den steuerlichen Aspekten. In diesem Artikel erfährst du, wie Vermieter die Kosten für eine nachträgliche Installation einer Wärmepumpe sofort und vollständig von der Steuer absetzen können.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerliche Behandlung von Wärmepumpen bei vermieteten Häusern
- Tipps zur Steueroptimierung bei Wärmepumpeninstallation
- Voraussetzungen für den Steuerabzug bei Heizungsmodernisierung
- Fazit
Steuerliche Behandlung von Wärmepumpen bei vermieteten Häusern
Gemäß dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) können die Kosten für die nachträgliche Installation einer Wärmepumpe als Erhaltungsaufwendungen betrachtet werden. Diese können in der Regel sofort und in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung abgesetzt werden. Erhaltungsaufwendungen sind Ausgaben, die zur Erhaltung, Nutzung und Modernisierung einer Immobilie dienen. Durch den sofortigen steuerlichen Abzug können Vermieter ihre Steuerlast reduzieren und somit von einer finanziellen Entlastung profitieren.
Die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe in einem vermieteten Haus gelten als Erhaltungsaufwendungen und können in der Regel sofort und vollständig abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass Vermieter die gesamten Kosten für die Installation der Wärmepumpe auf einmal als Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Ein Beispiel: Wenn die Kosten für die Installation einer Wärmepumpe 80.000 Euro betragen, können Vermieter diese Kosten in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Fördergelder oder Zuschüsse, die für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe erhalten werden, die abziehbaren Werbungskosten reduzieren können. Daher sollten Vermieter bei der Berechnung ihrer steuerlichen Entlastung diese Fördergelder berücksichtigen.
Ausnahmefälle: Nachträgliche Herstellungskosten
In bestimmten Fällen können die Kosten für eine Wärmepumpeninstallation als nachträgliche Herstellungskosten betrachtet werden. In diesen Fällen können die Kosten nur mit einem kleinen Prozentsatz über viele Jahre abgeschrieben werden. Dieser Fall tritt jedoch laut BVL eher selten auf und setzt voraus, dass nahezu gleichzeitig drei der vier wesentlichen Ausstattungsmerkmale einer Immobilie erneuert wurden: Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie Fenster.
Reduzierung der abziehbaren Werbungskosten durch Fördergelder
Wenn Vermieter Fördergelder oder Zuschüsse für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe erhalten, wirkt sich dies auf die abziehbaren Werbungskosten aus. Die erhaltenen Fördergelder oder Zuschüsse reduzieren die abziehbaren Werbungskosten entsprechend. Es ist daher ratsam, bei der Berechnung der steuerlichen Entlastung die erhaltenen Fördergelder zu berücksichtigen, um eine realistische Einschätzung der absetzbaren Kosten vorzunehmen.
Tipps zur Steueroptimierung bei Wärmepumpeninstallation
Es ist kein Geheimnis, dass in Deutschland viele Steuern anfallen. Sei es die Mehrwertsteuer, Kirchensteuer, die KFZ Steuer nach der Kfz Anmeldung oder die Erbschaftssteuer. Die Steueroptimierung ist aus diesem Grund ein sehr spannendes Thema. Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL, gibt zwei Tipps zur Steueroptimierung bei der Wärmepumpeninstallation:
- Übersteigen die abziehbaren Kosten die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser Verlust kann wiederum die Steuern für andere Einkünfte, wie zum Beispiel Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, mindern.
- Vermieter haben die Möglichkeit, den Betrag für die Wärmepumpeninstallation auf mehrere Jahre zu verteilen. Bei Wohngebäuden können größere Erhaltungsaufwendungen auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden. Dies ermöglicht eine maximale steuerliche Entlastung über einen längeren Zeitraum hinweg.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und ihre steuerliche Relevanz
Haushaltsnahe Dienstleistungen spielen eine wichtige Rolle, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen geht. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Haushalt stehen. Dazu gehören auch Handwerkerleistungen, wie beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe.
Handwerkerleistungen bei Heizungsmodernisierung steuerlich absetzen
Handwerkerleistungen im Rahmen der Heizungsmodernisierung können steuerlich abgesetzt werden. Privathaushalte können in ihrer jährlichen Steuererklärung haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Handwerkerleistungen, vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dabei können bis zu 6.000 Euro an Lohnkosten für Handwerkerleistungen und Dienstleistungen, die den Unterhalt und die Instandsetzung des Haushalts betreffen, abgesetzt werden. Dies entspricht einer Steuerermäßigung von bis zu 1.200 Euro pro Jahr.
Wichtig ist zu beachten, dass nur die Lohnkosten steuerlich absetzbar sind, nicht jedoch die Kosten für das Material. Daher kann auch die neue Heizung selbst nicht steuerlich abgesetzt werden, wohl aber alle Arbeiten im Zusammenhang mit dem Einbau und der Inbetriebnahme der Heizung.
Voraussetzungen für den Steuerabzug bei Heizungsmodernisierung
Damit die Lohnkosten für die Heizungsmodernisierung steuerlich absetzbar sind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Heizungsfachbetrieb muss von der Privatperson beauftragt werden.
- Die neue Heizung wird in der selbstgenutzten Immobilie eingebaut.
- Die Handwerkerrechnung muss die Arbeitskosten gesondert ausweisen.
- Die Bezahlung der Handwerkerleistungen muss per Überweisung erfolgen, um dem Finanzamt durch den Kontoauszug den Nachweis der Bezahlung erbringen zu können.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Modernisierung der Heizung nicht steuerlich abgesetzt werden.
Keine Steuererstattung auf Handwerkerleistung bei staatlicher Heizungsförderung
Wenn Vermieter staatliche Förderung für die Heizungsmodernisierung erhalten, haben sie keinen Anspruch mehr auf den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen im Zusammenhang mit dieser Modernisierung. Gemäß dem Einkommensteuergesetz sind öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden, von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen.
Werbekostenabzug für neue Heizung bei vermieteten Räumen
Wenn Vermieter ihre Wohnung oder ihr Haus vermieten, können sie die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage als Werbekosten geltend machen. Vermieter haben den Vorteil, dass sie die Renovierungskosten oder die Erneuerung der Heizungsanlage in vollem Umfang als Werbekosten absetzen können.
Fazit
Die Installation einer Wärmepumpe in einem vermieteten Haus bietet Vermietern die Möglichkeit, die Kosten sofort und vollständig von der Steuer abzusetzen. Als Erhaltungsaufwendungen können die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig, Fördergelder und Zuschüsse zu berücksichtigen, da sie die abziehbaren Werbungskosten reduzieren können. Bei der steuerlichen Optimierung sollten Vermieter auch die Möglichkeit des Werbekostenabzugs und die steuerliche Behandlung von haushaltsnahen Dienstleistungen beachten. Durch die Einhaltung der Voraussetzungen und die Berücksichtigung der staatlichen Förderung können Vermieter von einer maximalen steuerlichen Entlastung profitieren.