Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist heute nicht nur eine klimafreundliche, sondern auch finanzierbare Entscheidung. Dank staatlicher Unterstützung lässt sich die Investition durch Zuschüsse deutlich reduzieren. Hier ist der aktuelle Überblick:
Maximalförderung: Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
Das KfW-Programm 458 (“Heizungsförderung für Privatpersonen: Wohngebäude”) ermöglicht Zuschüsse bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und den Einbau einer Wärmepumpe. Maximal 21.000 € bei förderfähigen Kosten von 30.000 €.
Die Förder-Komponenten im Überblick:
- 30 % Grundförderung
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, z. B. bei Austausch alter Heizsysteme bis 2028 (für selbstnutzende Eigentümer)
- 5 % Effizienzbonus, bei Nutzung von Erdwärme, Grundwasser oder natürlichen Kältemitteln
- 30 % Einkommensbonus, für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
- Achtung: Die Gesamtsumme ist auf max. 70 % gedeckelt, auch bei Erfüllung aller Bonuskriterien.
Überblick über die Förderstruktur in Deutschland:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet das zentrale Förderinstrument für Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien. Sie gliedert sich in:
- BEG EM (Einzelmaßnahmen): Zuschüsse über die KfW, u. a. für Heizungstausch.
- Komplett-Sanierungen (Effizienzhäuser): Ebenfalls über die KfW.
- Weitere Einzelmaßnahmen wie Dämmung laufen über das BAFA.
Förderdurchführung auch 2025 gesichert
Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM), u. a. für Wärmepumpen, wird auch 2025 planmäßig fortgeführt. Bereits bewilligte Förderungen gelten weiterhin als rechtlich verbindlich.
Entgegen reduzierter Haushaltsmittel bleibt die Förderung zur Gebäudesanierung insgesamt kräftig unterstützt, die BEG EM erhält zusätzlich 2 Mrd. € Budget im Jahr 2025.
Neue technische Voraussetzung ab 2025
Smart-Meter-Gateway-Anbindung wird zur Pflicht für förderfähige Wärmepumpen ab 2025. Die Regelung soll die netzdienliche Steuerbarkeit sicherstellen.
So nutzen Sie die Förderung optimal:
- Frühzeitig planen: Stellen Sie Antrag, bevor Sie mit dem Einbau beginnen.
- Energieberater einbeziehen: Für den Sanierungsfahrplan und die richtige Programmauswahl.
- Volle Förderung kombinieren: Grundförderung plus alle Bonusprogramme.
- Beanspruchte Beträge sinnvoll kombinieren, z. B. Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für größere Projekte.
Praxis-Tipp zur Antragstellung
- Der Antrag erfolgt über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“, unter Nutzung des Förderprogramms „458: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude“.
- Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Auszahlung erfolgt solange Mittel verfügbar sind.
- Ergänzende Kredite (z. B. KfW 358/359) sind möglich. Bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit, zusätzlich zur Zuschussförderung.
Fazit
Wer jetzt eine Wärmepumpe plant, kann mit Förderungen von bis zu 70 % rechnen, unter Berücksichtigung des Geräte-, Installations- und Nebenkostenanteils. Die Förderung für 2025 ist verlässlich gesichert, auch bei reduzierten Haushaltsmittelplänen. Mit guter Planung und Beratung lässt sich eine Wärmepumpe zu einem deutlich günstigeren und klimafreundlicheren Heizsystem machen.
Für eine erfolgreiche Förderung:
- rechtzeitig vor Installation beantragen,
- Fachberatung nutzen,
- Smart-Meter-Kompatibilität sicherstellen.
Quellen & weiterführende Informationen
- KfW: Zuschuss 458: Heizungsförderung für Wohngebäude
- BAFA: Überblick zur BEG-Förderung
- Welt.de: Neue KfW-Förderrichtlinien 2025
- Energieheld.de: Wärmepumpen-Förderung 2025
- Baufi24: Förderantrag richtig stellen (KfW 458)
- Ecova Energie: Förderstruktur und Bonusprogramme
- Energie-experten.org: Fördermittelaufstockung 2025