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Neues Förderprogramm für Heizungstausch ab 2024

Neues Förderprogramm für Heizungstausch ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 tritt in Deutschland ein neues Förderprogramm für den Heizungstausch in Kraft. Dieses Programm ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes und zielt darauf ab, den Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme zu fördern. Das Gesetz fokussiert sich zunächst auf Neubaugebiete, wobei für Bestandsbauten ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung vorgesehen ist.

Inhaltsverzeichnis:

Grundförderung und Einkommensbonus vom Förderprogramm

Das neue Förderprogramm bietet eine attraktive Grundförderung, die einen erheblichen Teil der Investitionskosten für klimafreundlichere Heizsysteme abdeckt. Diese Grundförderung beträgt 30 Prozent der Investitionskosten und gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude, was die Attraktivität der Förderung für eine breite Palette von Immobilienbesitzern erhöht. Ziel ist es, die finanzielle Hürde für den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizsysteme zu senken und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Darüber hinaus wird mit dem Einkommensbonus eine soziale Komponente eingeführt. Dieser Bonus, der ebenfalls 30 Prozent der Investitionskosten beträgt, richtet sich speziell an selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Durch diese Maßnahme soll gewährleistet werden, dass auch Haushalte mit geringerem Einkommen von der Förderung profitieren können und der Übergang zu nachhaltigeren Heizsystemen gesellschaftlich breit unterstützt wird.

Fördergrenzen und Bedingungen vom Förderprogramm

Die Förderung setzt klare Grenzen für die Höhe der förderfähigen Kosten, um eine effiziente Verwendung der Fördermittel sicherzustellen. Für die erste Wohneinheit werden bis zu 30.000 Euro gefördert, während für jede weitere Wohneinheit (bis zur sechsten) jeweils bis zu 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit bis zu 8.000 Euro gefördert werden. Diese Staffelung berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse und Größen von Immobilien.

Ein besonders interessanter Aspekt ist der zusätzliche Bonus für Biomasseheizungen. Diese Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Heizsysteme mit einer Solarthermie-Anlage, einer Photovoltaik-Anlage (in Kombination mit elektrischer Warmwasserbereitung) oder einer Warmwasser-Wärmepumpe ergänzt werden. Diese Kombination fördert die Nutzung erneuerbarer Energien und erhöht die Effizienz des Gesamtsystems, wodurch der ökologische Fußabdruck weiter reduziert wird.

Diese gezielten Förderbedingungen und -grenzen reflektieren das Engagement der Regierung, den ökologischen Wandel im Heizungsbereich effektiv und sozialverträglich zu gestalten.

Klima-Geschwindigkeitsbonus

Der Klima-Geschwindigkeitsbonus ist ein integraler Bestandteil des Förderprogramms für den Heizungstausch, der ab 2024 in Deutschland in Kraft tritt. Dieser Bonus ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für einen schnellen Wechsel zu umweltfreundlicheren Heizsystemen zu schaffen. Er belohnt die frühzeitige Umstellung mit höheren Fördersätzen und verringert sich schrittweise über die Jahre. Dies soll Eigentümer dazu motivieren, nicht mit dem Austausch ihrer Heizsysteme zu zögern.

Konkret sieht der Klima-Geschwindigkeitsbonus wie folgt aus:

  • Bis zum 31. Dezember 2024 wird ein Bonus von 25 Prozent gewährt.
  • Bis zum 31. Dezember 2026 reduziert sich der Bonus auf 20 Prozent.
  • Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 15 Prozent.
  • Bis zum 31. Dezember 2030 sinkt der Bonus weiter auf 12 Prozent.
  • Bis zum 31. Dezember 2032 wird ein Bonus von 9 Prozent gewährt.
  • Bis zum 31. Dezember 2034 beträgt der Bonus noch 6 Prozent.
  • Bis zum 31. Dezember 2036 fällt der Bonus auf 3 Prozent.
  • Ab dem 1. Januar 2037 entfällt der Bonus vollständig.

Diese abnehmende Struktur des Klima-Geschwindigkeitsbonus soll den Dringlichkeitsfaktor bei der Entscheidung zum Heizungstausch unterstreichen. Mit dem schrittweisen Rückgang des Bonus wird verdeutlicht, dass frühes Handeln im Sinne des Klimaschutzes belohnt wird, während Zögern zu geringeren Fördersätzen führt.

Zusätzliche Kreditangebote und Übergangsregelungen

Im Rahmen des neuen Förderprogramms für Heizungstausch, das ab 2024 in Deutschland gilt, plant die staatliche Förderbank KfW, eine wichtige Rolle zu spielen. Ab dem 1. Januar 2024 wird die KfW zusätzliche, einkommensabhängig zinsvergünstigte Kredite anbieten. Diese Kredite zeichnen sich durch lange Laufzeiten aus, was sie besonders attraktiv für langfristige Investitionen wie den Heizungstausch macht. Die Zinsvergünstigung, die auf dem Einkommen der Antragstellenden basiert, soll sicherstellen, dass die Finanzierung für eine breite Bevölkerungsgruppe zugänglich ist. Dies ist besonders relevant für Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen, die sonst möglicherweise von derartigen Investitionen ausgeschlossen wären.

Diese Kreditangebote sind Teil eines Entschließungsantrags der Ampel-Fraktionen. Sie spiegeln das Bestreben wider, durch finanzielle Unterstützung die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und gleichzeitig die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren.

Darüber hinaus beschäftigt sich die Regierung mit der Ausarbeitung von Übergangsregelungen. Diese Regelungen sind entscheidend, um einen reibungslosen Übergang von der bestehenden Förderkulisse zur neuen Förderstruktur zu gewährleisten. Es geht dabei um die Koordination und Anpassung bestehender Fördermechanismen, um Diskontinuitäten und Verwirrungen für Antragsteller zu vermeiden. Diese Übergangsregelungen sollen sicherstellen, dass sowohl diejenigen, die bereits in alte Förderprogramme investiert haben, als auch diejenigen, die erst künftig investieren wollen, fair behandelt werden und von den neuen Regelungen profitieren können.

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