Die Förderung von Wärmepumpen in Deutschland ist durch verschiedene Programme auf Bundes- und Landesebene geregelt. Während es auf Bundesebene einheitliche Förderprogramme gibt, bieten einige Bundesländer zusätzliche, spezifische Förderungen an.
Inhaltsverzeichnis:
Bundesweite Förderung
In Deutschland gibt es für die Förderung von Wärmepumpen sowohl bundesweite als auch landesspezifische Programme. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue attraktive Förderkonditionen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die Förderung umfasst mehrere Bestandteile:
- Basisförderung: 30 Prozent Zuschuss für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe.
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Ein zusätzlicher Bonus von 20 Prozent, wenn die neue Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Heizung ersetzt.
- Einkommensabhängiger Bonus: 30 Prozent Zuschuss für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von nicht mehr als 40.000 Euro.
- Effizienzbonus: 5 Prozent zusätzlich, wenn die Wärmepumpe ein umweltfreundliches Kältemittel nutzt oder effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschließt.
Die maximale Förderung ist auf 70 Prozent der Investitionskosten begrenzt, wobei Investitionskosten bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass maximal 21.000 Euro als Förderung in Betracht kommen.
Für die Antragstellung müssen die Eigentümer im Einfamilienhausbereich die KfW-Plattform nutzen. Eine Besonderheit im Jahr 2024 ist, dass Maßnahmen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August begonnen werden, bereits beauftragt und fertiggestellt werden können, wobei der Antrag bis zum 31. August nachgereicht werden kann.
Neben den Förderprogrammen des Bundes bieten auch viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme für effiziente Wärmepumpen an. Diese regionalen Programme variieren je nach Bundesland und können zusätzliche finanzielle Anreize oder spezifische Voraussetzungen haben. Informationen zu diesen Programmen finden sich in entsprechenden Förderdatenbanken oder bei den zuständigen Landesbehörden.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Förderbedingungen und -programme im Laufe der Zeit ändern können. Daher ist es empfehlenswert, sich immer auf dem neuesten Stand zu halten, indem man aktuelle Informationsquellen und offizielle Websites wie die des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V. oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konsultiert.
Spezifische Förderprogramme in Bundesländern
Nicht alle Bundesländer bieten direkte Zuschüsse für Wärmepumpen an, aber in fünf Bundesländern gibt es spezielle Förderprogramme:
- Berlin: “Effiziente Gebäude PLUS”-Programm.
- Bremen: Förderprogramm “Ersatz von Ölheizkesseln”.
- Nordrhein-Westfalen: Förderprogramm “progres.nrw”.
- Schleswig-Holstein: Programm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger”.
- Hamburg: Förderprogramm “Erneuerbare Wärme”.
In anderen Bundesländern, wie Bayern und Hessen, gibt es zwar keine speziellen Landesprogramme, aber kommunale Förderungen sind möglich. In Bad Homburg beispielsweise erhalten Bürger einen pauschalen Zuschuss von 3.000 Euro. Auch in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gibt es Förderungen, wie zinsgünstige oder zinslose Darlehen, sowie Zuschüsse für bestimmte Gruppen.
In Thüringen ist eine spezifische Wärmepumpen-Förderung in Planung, und in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden Wärmepumpen im Rahmen der Wohnraummodernisierung gefördert.
Zusammenfassung
Die Förderlandschaft für Wärmepumpen in Deutschland ist vielseitig und abhängig von der jeweiligen Region. Während auf Bundesebene das BEG-Programm zentrale Förderungen regelt, ergänzen einige Bundesländer diese mit eigenen Programmen oder kommunalen Zuschüssen. Für eine genaue Einschätzung der Fördermöglichkeiten sollten sich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer an lokale Beratungsstellen wie die Verbraucherzentralen wenden oder die jeweiligen Förderprogramme online recherchieren.