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Das neue Heizungsgesetz ab 1.1.2024: Wissenswertes für Vermieter

Heizungsgesetz ab 1.1.2024 Wissenswertes für Vermieter - Wärmepumpenvergleich

Ab dem 1. Januar 2024 tritt das so genannte “neue Heizungsgesetz” in Kraft. Dieses Gesetz, das offiziell als Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt ist, bringt einige wesentliche Änderungen für Vermieter mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten.

Inhaltsverzeichnis

Das neue Heizungsgesetz: Ein Überblick

Im Kern sieht das neue Gebäudeenergiegesetz vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten hängt die Umsetzung der Vorgaben von der kommunalen Wärmeplanung ab, die schrittweise eingeführt werden soll.

Geltungsbereich des neuen Heizungsgesetzes

Die Regelungen des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes gelten ab dem 1. Januar 2024. Davon betroffen sind zunächst Neubauten und Neubaugebiete. In den Folgejahren werden die Regelungen schrittweise auf Bestandsbauten und Kommunen und Städte ausgeweitet.

Änderungen für Vermieter

Als Vermieter musst du dich darauf einstellen, dass künftig nur noch Heizungen zugelassen sind, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Das bedeutet, dass du bei einem Austausch der Heizungsanlage darauf achten musst, dass die neue Heizung diesen Anforderungen entspricht. Bestehende Heizungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können jedoch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weiter betrieben werden.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt einige Ausnahmen und Sonderregelungen, die du als Vermieter kennen solltest. So müssen beispielsweise funktionierende Gasheizungen, die die 65-Prozent-Öko-Energie-Marke nicht erfüllen, nicht direkt ausgetauscht werden. Sie dürfen bis 2045 weiter betrieben werden, sofern sie auf Wasserstoff oder Biogas umgerüstet werden können.

Zulässige Heizsysteme

Das neue Heizungsgesetz schreibt vor, welche Heizsysteme ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten und Neubaugebieten eingesetzt werden dürfen. Dazu zählen unter anderem elektrische Wärmepumpen, der Anschluss an ein Fernwärmenetz und der Einbau von Pellet- und Holzheizungen. Auch Heizungen auf der Basis von Solarthermie und Hybridheizungen sind zulässig.

Förderungen und finanzielle Unterstützung

Mit dem Inkrafttreten des neuen Heizungsgesetzes soll es auch eine neue Förderung für den Kauf klimafreundlicher Heizungen geben. Geplant ist ein Fördersatz von 30 Prozent. Abhängig von deinem Einkommen und dem Zeitpunkt des Heizungsaustausches kann die Förderung sogar auf bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten steigen.

Auswirkungen auf Mieter

Das neue Heizungsgesetz hat auch Auswirkungen auf deine Mieter. So darfst du als Vermieter bei einem Austausch der Heizungsanlage eine Modernisierungsumlage von bis zu 10 Prozent verlangen. Allerdings musst du dabei staatliche Förderungen in Anspruch nehmen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abziehen.

Fazit

Das neue Heizungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, bringt einige wichtige Änderungen für Vermieter mit sich. Als Vermieter musst du dich auf diese Änderungen vorbereiten und entsprechende Maßnahmen treffen. Dabei solltest du immer auch die Auswirkungen auf deine Mieter im Blick behalten.

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