Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Dieser Beitrag bietet Ihnen einen tiefgreifenden Einblick in das GEG und seine Auswirkungen auf Hausbesitzer, Mieter und Bauherren.
In Deutschland entfallen rund 35 % des Energieverbrauchs auf Gebäude. Sie sind derzeit für etwa 115 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO₂ pro Jahr verantwortlich. Diese Emissionen müssen um mehr als 40 % reduziert werden, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen und um weniger abhängig von Energieimporten zu werden.
Inhaltsverzeichnis:
- Überblick über das GEG
- Aktualisierungen und Änderungen im Gebäudeenergiegesetz
- Anforderungen bei Neubauten
- Umgang mit bestehenden Heizungen
- Abschließende Gedanken
Überblick über das GEG
Die energetischen Vorgaben an Gebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Das Gesetz hat das Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzt und deren Inhalte zu einer Vorschrift zusammengeführt.
Das GEG gilt seit dem 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heiztechnik und den Wärmeschutzstandard des Gebäudes. Eine Änderung des Gesetzes gilt ab 2023. Ab dann darf ein Neubau höchstens 55 % der Primärenergie eines Referenzwerts verbrauchen, der für jedes Gebäude individuell berechnet wird.
Aktualisierungen und Änderungen im Gebäudeenergiegesetz
Das Hin- und Her ist nun vorbei und die Entwürfe, die am 10. Juni 2023 diskutiert wurden, sind nun beschlossen. Ab 2024 sollen laufende Heizungen überprüft und gegebenenfalls optimal eingestellt werden. Kommunen sollen bis 2028, Großstädte schon bis 2026 einen sogenannten kommunalen Wärmeplan aufstellen.
Der Entwurf sieht nicht vor, dass Verbraucher:innen eine funktionierende Heizung vor 2045 ersetzen müssen. Sonderregelungen gibt es aber für wohnungseigene Etagenheizungen. Noch ist diese Aktualisierung des GEG nicht beschlossen worden. Sobald feststeht, welche Regelungen demnächst im GEG stehen werden, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Anforderungen bei Neubauten
Der Neubau nimmt im Gesetz den größten Teil ein. Das GEG zielt darauf ab, die Auswirkungen des Neubau-Energiebedarfs zum Heizen und zur Warmwasserbereitung auf die Umwelt zu begrenzen. Um diese Auswirkungen zu beurteilen, gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden. Die übliche Methode zielt darauf ab, die Primärenergie zu berechnen, die ein Neubau benötigen darf.
Es ist aber auch möglich, als Alternative die Menge zulässiger Treibhausgase (CO2) zu berechnen, die ein Neubau verursachen darf. Möchten Sie dieses Berechnungsverfahren anwenden, müssen Sie dies zunächst bei der zuständigen örtlichen Behörde beantragen.
Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz soll zunächst nur für Neubaugebiete gelten. Für bestehende, funktionierende Heizungen ändert sich erst einmal nichts, sie dürfen zunächst weiterlaufen.
Umgang mit bestehenden Heizungen
Bestehende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Erst nach einem Totalausfall müssen sie ausgetauscht werden. Es gibt aber eine zeitliche Obergrenze: Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
Beratungspflicht und neue Heizungsanforderungen
Konventionelle Heizungen dürfen ab Januar 2024 nur noch nach einer professionellen Beratung eingebaut werden. Qualifiziert dafür sind neben Energieberatern etwa Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker.
Neu eingebaute Heizungen müssen einen Anteil von mindestens 65 Prozent regenerativer Energien vorweisen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel der Anschluss an ein (Fern)-Wärmenetz, eine Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Heizung auf Basis von Solarthermie, eine Hybrid-Heizung, eine Holzheizung oder eine Heizung, die erneuerbare Gase, Flüssiggas oder Wasserstoff nutzt.
Fördermittel für den Heizungsaustausch
Für den Austausch einer Heizung stellt der Bund umfangreiche Fördermittel bereit. Sie sind auf maximal 70 Prozent und eine Höchstsumme von 21.000 Euro gedeckelt. Künftig soll es eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch einer alten, fossilen gegen eine neue, klimafreundliche Heizung geben – unabhängig von der Heizform. Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro hat, bekommt eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent.
Vorkehrungen für Mieter
Das Gesetz soll Mieterinnen und Mieter schützen. Wenn Vermieter in eine klimafreundliche Heizung investieren, dürfen sie künftig maximal zehn Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen. Allerdings nur, wenn sie eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird.
Abschließende Gedanken
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) unternimmt Deutschland einen großen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Energiezukunft. Durch die Förderung von erneuerbaren Energien und strengeren Anforderungen an Heizsysteme werden sowohl Hausbesitzer als auch Mieter dazu ermutigt, ihre Energiegewohnheiten zu überdenken und nachhaltigere Entscheidungen zu treffen. Es ist wichtig, sich über die Änderungen im GEG im Klaren zu sein und entsprechende Anpassungen an Ihren Heizsystemen vorzunehmen, um nicht nur die Umwelt zu schützen, sondern auch finanzielle Vorteile zu nutzen.